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Marion Swiergot
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Design: Marion Swiergot
Inhaltlich verantwortlich gemäß
§ 5 TMG / § 55 Abs. 2 RStV: Marion Swiergot

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Marion Swiergot (im Folgenden MS) arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. Jeder ihr erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Alle Entwürfe, Designs und Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe, Designs und Texte dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von MS weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt sie, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag BDG/AGD, nach der FFW-Honorartabelle oder dem Tarifvertrag DJV/verdi übliche Vergütung als vereinbart.
1.4 MS überträgt dem Auftraggeber / der Auftraggeberin die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 MS hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt sie zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten bzw. der oben genannten üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers / der Auftraggeberin oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
 

2. Vergütung

2.1 Entwürfe, Designs und Texte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der oben genannten Tarifverträge bzw. Honorartabellen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zu denen die aktuelle Umsatzsteuer (Mehrwert-Steuer) hinzuzurechnen ist.
2.2 Werden die Entwürfe, Designs und Texte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist MS berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächlich Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die MS für den Auftraggeber / die Auftraggeberin erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von MS hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen und Texten oder eine Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend den oben genannten Vergütungsrichtlinien berechnet.
4.2 MS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers / der Auftraggeberin zu bestellen. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin verpflichtet sich, MS entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von MS abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber / die Auftraggeberin, MS im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten sind vom Auftraggeber / der Auftraggeberin zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin abgesprochen sind, sind von diesem / von dieser zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers / der Auftraggeberin.
5.3 MS ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber / die Auftraggeberin herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber / die Auftraggeberin die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat MS dem Auftraggeber / der Auftraggeberin Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von MS geändert werden.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind MS Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch MS erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist MS berechtigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber MS 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. MS ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1 MS verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.2 MS verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern MS notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehme / Auftragnehmerinnen keine Erfüllungsgehilfen von MS. MS haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Designs oder Texten durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin übernimmt dieser / diese die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5 Für die vom Auftraggeber / der Auftraggeberin freigegebenen Werke entfällt jede Haftung der Gestalterin.
7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet MS nicht.
7.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei MS geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber / die Auftraggeberin nach der Freigabe der Werke Änderungen, so hat er / sie die Mehrkosten zu tragen. MS behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber / die Auftraggeberin zu vertreten hat, so kann MS eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber / die Auftraggeberin versichert, daß er / sie zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er / sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber / die Auftraggeberin MS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist Bielefeld.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.4 Gerichtsstand ist Bielefeld, sofern der Auftraggeber / die Auftraggeberin Vollkaufmann/ -kauffrau ist. MS ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers / der Auftraggeberin zu klagen.